Verkehrsunfall-Opferschutzbeauftragte der Polizeiinspektion


Ein schweres Unfallereignis kann dauerhaft belasten und das Leben von Betroffenen und deren Familien von Grund auf verändern. Neben körperlichen und psychischen Einschränkungen erfahren Angehörige und Unfallbeteiligte oftmals auch traumatischen Belastungen. Verständlich, wenn Angehörige und Verkehrsunfallopfer immer wieder Auskünfte und Hilfe von der Polizei benötigen und wünschen.

Auf Wunsch helfen Verkehrsunfall-Opferberater bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung, geeigneten Fachanwälten und vermitteln Hilfsangebote anderer Organisationen. Sie informieren über den grundsätzlichen Ablauf eines Straf- und Zivilverfahrens, informieren über Fristsetzung verschiedener Versicherungen, um versicherungsrechtliche Ansprüche geltend zu machen und weisen ggf. auf weitere Hilfen anderer Organisationen und deren Beratungsangebote hin.

Der polizeiliche Verkehrsunfallopferschutz endet, wenn juristische, fachkundige medizinische, psychotherapeutische oder soziale Betreuungsmaßnahmen notwendig sind.

Opfer im Sinne des Verkehrsunfallopferschutzes können nicht nur Geschädigte und deren Hinterbliebene, sondern auch Ersthelfer, Unfallverursacher und Zeugen sein.

Kontaktaufnahme:

Tel.: 0591 87-210 (mit Anrufbeantworter)
E-Mail: vub@pi-el.polizei.niedersachsen.de

verkehrsunfallopferberatung, heike bahr, bahr   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück
Präventionsteam Lingen, Verkehrsunfallopferberatung, heike bahr, Bildrechte: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

Verkehrsunfall-Opferschutzbeauftragte

Heike Bahr
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Wilhelm-Berning-Straße 8
49809 Lingen (Ems)
Tel.: 0591 87-210 (mit Anrufbeantworter)

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.07.2023

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