Fahrrad-Online-Registrierung in der Polizeiinspektion Leer/Emden

Hier kommen Sie zum Formular Fahrrad-Online-Registrierung


Hier können Sie sich einen kurzen Film über den Sinn der Fahrradregistrierung ansehen.


Hinweise zur Fahrrad-Online-Registrierung

Kann jeder sein Fahrrad registrieren lassen?
Ja, jeder, der im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Leer-Emden wohnt. Dieser Bereich umfasst den Landkreis Leer, die Stadt Emden und zusätzlich die Insel Borkum. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrrad besitzen.

Was bedeutet die Registrierung?
Grundsätzlich erhalten Sie beim Kauf eines Fahrrades vom Händler auch einen Fahrradpass. Dieser enthält Daten des Rades und Ihre Adresse. Durch die Daten des Fahrradpasses - die nahezu denen der Online-Registrierung entsprechen - ist es möglich, Ihnen das Fahrrad zuzuordnen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, diese Daten bei der Polizei registrieren zu lassen, um damit letztlich Ihr Eigentum zu sichern.

Die Polizei kann ein registriertes Fahrrad auch dann als gestohlen erkennen, wenn der Besitzer den Diebstahl noch nicht angezeigt hat.
Machen Sie von diesem Fahrradpass eine Kopie für Ihre Unterlagen. Bewahren Sie die Kaufquittung mit dem Fahrradpass so lange auf, wie sie das betreffende Fahrrad besitzen.
Der Fahrradpass und/oder die Online-Registrierung allein sind kein Eigentumsnachweis. Dafür benötigen Sie die Kaufquittung!


Was geschieht mit Ihren Daten aus dem Online-Formular?
Die von Ihnen eingegebenen persönlichen sowie auch Fahrraddaten werden dem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail übersandt. Die aus den registrierten Daten erstellte Fahrradhalterdatei ist rund um die Uhr durch die Polizei Leer abrufbar. Die Polizei nutzt die Daten ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr/Strafverfolgung, insbesondere der Eigentumssicherung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der betreffenden Fahrradbesitzer.

Die von Ihnen mitgeteilten Daten werden so lange gespeichert, bis Sie um eine Löschung bitten.

Sollten Sie Bedenken gegen diese Art der Datenübermittlung haben, könnten Sie das ausgefüllte Online-Formular als Ersatz für einen (ggf. nicht vorhandenen) Fahrradpass ausdrucken und der Polizeiinspektion Leer per Briefpost an folgende Adresse schicken:


Polizeiinspektion Leer/Emden
- Fahrrad-Registrierung-
Am Hafenkopf 2

26789 Leer


Alternativ könnten Sie den ausgedruckten "Fahrradpass" zu Ihren Kauf-Unterlagen nehmen. So könnten die Daten im Falle eines Diebstahls bei der Anzeigenaufnahme die Beschreibung des Fahrrades erleichtern.


Fahrrad ummelden / abmelden (Löschung der Daten):
Sollten sie ihr Fahrrad um - oder abmelden wollen, schreiben Sie eine Mail mit Angabe

• Ihres Namens sowie
• Rahmennummer
• Marke und
• Farbe

des Fahrrades. Bei einer Ummeldung nennen Sie bitte auch den Namen des Vor- bzw. Nachbesitzers.

Zum ...

• Ummelden können Sie diese Mail nutzen: poststelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de

• Löschen(/Abmelden) der Daten diese: poststelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de


Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an Ihre nächst gelegene Polizeidienststelle, oder schreiben Sie eine E-Mail an poststelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de



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