Anonymes Hinweisgeberportal BKMS
Mord an Anhalterin - Fall Ute Werner
++ Die Polizei Osnabrück bittet um Ihre Mithilfe ++ anonyme Hinweise möglich ++ Belohnung 2.500 Euro von der Staatsanwaltschaft Osnabrück ++
Die damals 22-jährige Ute Werner fuhr am 10.08.1988 nach Feierabend mit dem Stadtbus in die Innenstadt von Osnabrück, da sie beabsichtigte, ihren Heimweg nach Bad Rothenfelde als Anhalterin zurückzulegen. Das hatte sie in diesem Sommer schon häufig gemacht und üblicherweise stellte sie sich am Rosenplatz auf, um Autos anzuhalten. Es dürfte nach 18:30 Uhr gewesen sein, als sie von einem Autofahrer, wahrscheinlich dem Täter, mitgenommen wurde, denn die als zuverlässig bekannte junge Frau kam nie zu Hause an. Den Ermittlungen zufolge dürfte sie noch an diesem Abend Opfer eines Sexualverbrechens und in der Folge durch mehrere Messerstiche getötet worden sein.
Am 22.08.88 wurde ihre Leiche in einem Waldstück nahe des Franziskus-Hospitals aufgefunden.
Die rote Leinenumhängetasche, die Ute Werner bei sich hatte, wurde nie aufgefunden. Sie dürfte vom Täter mitgenommen worden sein.
Im Zuge der Ermittlungen wurden weitere Fälle bekannt, in denen junge Frauen am Rosenplatz aufgenommen und am Harderberg Opfer von Sexualstraftaten wurden. Nur wenige Monate vor dem Mord an Ute Werner stieg eine junge Frau in den späten Abendstunden in den roten Pkw eines unbekannten Mannes, der mit ihr über die Iburger Straße stadtauswärts in die Nähe des Franziskus-Hospitals fuhr, sie mit einem Messer bedrohte und vergewaltigte. Zeitungsartikel von 1988
Das Opfer beschrieb den Mann als Mitte 30 mit blonden, zurückgekämmten Haaren. Insbesondere seien ihr die „Geheimratsecken“ des Mannes aufgefallen. Er habe zudem einen Dialekt gesprochen, der sich süddeutsch, aber nicht bayerisch, angehört habe. Phantombild
Die Polizei geht von weiteren, nicht bekannt gewordenen, Vorfällen aus, bei denen Frauen von dem unbekannten Täter auf der Straße angesprochen wurden oder im weiteren Verlauf sogar Opfer einer Sexualstraftat geworden sind.
In diesem Zusammenhang sind alle Informationen zu selbsterlebten Situationen sowie Beobachtungen und Schilderungen von Interesse, die sich im örtlichen und zeitlichen Rahmen des oben beschriebenen Sachverhaltes ereignet haben.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Osnabrück entgegen:
Polizeiinspektion Osnabrück
- Fall Ute Werner -
Kollegienwall 6-8
49074 Osnabrück
Hinweistelefon 0541 327-3155 oder -2115
E-Mail: hinweis@pi-os.polizei.niedersachsen.de
Am 15.05.2019 zeigte die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ einen Beitrag über den Fall Ute Werner und die begleitenden Ermittlungen.
Bitte Notruf 110 wählen für Notfälle oder Gefahrenlagen. Die hier eingehenden Hinweise werden nur während der üblichen Bürozeiten abgerufen.
Die von der Staatsanwaltschaft ausgesetzte Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung bzw. Verteilung der Belohnungen bei mehreren Hinweisgebern wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache entschieden.