Besserer Schutz für Polizisten und Unbeteiligte: Polizeidirektion Osnabrück setzt auf den Einsatz von Bodycams


Die Polizeidirektion Osnabrück setzt ab sofort flächendeckend Körperkameras im täglichen Dienst als Einsatzmittel ein. Das teilte Polizeirat Volker Scholz, Dezernatsleiter Einsatz und Verkehr in der Direktion, am 24.01.2020 in einem Pressegespräch in Osnabrück mit. Scholz: „Eines unserer Ziele ist es, durch den verstärkten Einsatz der Bodycams Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch eine präventive und abschreckende Wirkung zu reduzieren.“ Ebenfalls soll der Einsatz der Bodycams unter den gleichen Gesichtspunkten den Schutz Dritter verbessern.

Seit Ende Dezember 2019 stehen den Beamten in den operativen Einsatzbereichen der Polizeiinspektionen Leer/Emden, Emsland/Grafschaft Bentheim, Osnabrück und Aurich/Wittmund 16 neue Bodycams zur Verfügung. 56 weitere Bodycams sind bestellt und werden im 1. Quartal 2020 ausgeliefert. Jeder Einsatz- und Streifendienst, bzw. jedes Polizeikommissariat, ist dann mit mindestens vier Kameras ausgestattet.

In den vergangenen Jahren hat die Gewalt gegen Amtsträger in der Qualität und in der Intensität zugenommen. Die Polizeidirektion Osnabrück verzeichnete im Jahr 2018 insgesamt 502 Fälle im Phänomen-Bereich Gewalt gegen Polizeibeamte. Dabei wurden 1040 Kolleginnen und Kollegen im Dienst Opfer einer Straftat – 173 von ihnen leicht oder gar schwer verletzt. Für das Jahr 2019 verzeichnet die Polizeidirektion einen Anstieg sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den verletzten Polizisten. Konkrete Zahlen werden erstmals bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch das Innenministerium vorgestellt. „Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich täglich mit aggressivem und respektlosem Verhalten konfrontiert. Der Einsatz der Bodycam führt zu einer unveränderten Dokumentation der jeweiligen Situation und dient dabei als objektives Beweismittel im Strafverfahren“, so Scholz.

Sofern es zu Übergriffen und Widerstandshandlungen kommt, können die Aufzeichnungen also als Beweismittel dienen. Insbesondere die präventive Wirkung, die von dem neuen Einsatzmittel ausgeht, ist von großer Bedeutung. „Auch die Erfahrungen aus einem bereits 2016 gestarteten Pilotprojekt in Emden, Aurich und Osnabrück haben gezeigt, dass die Bodycam zur Deeskalation beitragen kann“, erklärte Scholz.

Der offene und vorher angekündigte Einsatz der Körperkameras wird gerade auch in Einsatzsituationen des täglichen Dienstes wie Anhalte- und Kontrollsituationen eingesetzt. Die neue Videotechnik wird ausschließlich von Einsatzkräften genutzt, die ein gut sichtbares Hinweisschild mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ an ihrer Uniform tragen. „Wir setzen auf ein hohes Maß an Transparenz beim Einsatz der Bodycams, insbesondere in konkreten Einsatzsituationen. Zusätzlich dient der Einsatz der Nachvollziehbarkeit, aber auch der Überprüfbarkeit polizeilicher Maßnahmen in Bezug auf ein professionelles, einsatzadäquates Verhalten“, so Scholz.

Die mit einem hohen technischen Standard ausgestattete Bodycam vom Typ „Zepcam T2+“ kostet rund 380 Euro. „Die Bodycam verfügt über eine sogenannte Pre-Recording-Funktion. Diese beinhaltet eine 30 Sekunden lange Aufzeichnung im Bereitschaftsmodus, die sich durchgängig selbst überschreibt, bis die Kamera für eine konkrete Aufzeichnung aktiviert wird. So ist gewährleistet, dass relevante Situationen auch in ihrer Entstehung bereits dokumentiert sind“, schilderte Polizeioberkommissar Patrik Pieper, der für die Beschulung in der Polizeiinspektion Osnabrück zuständig ist und die Bodycam heute praktisch vorgeführt hat. Die Pre-Recodings werden also nur gespeichert, wenn auch tatsächlich aufgenommen wurde. Alle Aufnahmen werden nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht, wenn sie nicht als Beweismittel benötigt werden. Die rechtlichen Bedingungen des Bodycam-Einsatzes sind somit uneingeschränkt gewährleistet. In den Inspektionen der Polizeidirektion Osnabrück werden die Bodycams nur von Beamtinnen und Beamten eingesetzt, die zuvor eine entsprechende Beschulung erhalten haben. Diese umfasst die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Voraussetzungen.

Aus dem im Mai 2019 in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG) ergeben sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum anfertigen.

Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Osnabrück
Dezernat 01 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0541/327-1034
E-Mail: pressestelle@pd-os.polizei.niedersachsen.de



Bodycam   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück

Bodycam an Weste

Bodycam   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück

Bodycam

Bodycam   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück

Aufzeichnung mit Bodycam

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2021

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