Rechtsextreme Drohbriefe - Verfasser ermittelt

- Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Osnabrück -


Im Jahr 2017 sowie im Zeitraum von 2020 bis heute wurden deutschlandweit zahlreiche Droh- und Beleidigungsschreiben an verschiedene öffentliche Einrichtungen in den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen versandt.

Im Fokus der Ermittlungen stehen hauptsächlich Briefe an Moscheegemeinden mit rechtsextremen und islamfeindlichen Inhalten. Aber auch andere öffentliche oder christliche Einrichtungen waren von den Drohschreiben betroffen. Insgesamt blicken die Ermittler auf einen Serie von 41 bekanntgewordenen Taten zurück.

Die Drohbriefe wiesen größtenteils rechtsextremistischen Inhalt auf und wurden alle mit dem Namen einer real existierenden Familie aus Osnabrück unterzeichnet. Erste polizeiliche Ermittlungen führten schnell zu dem Ergebnis, dass es sich um die missbräuchliche Nutzung des Familiennamens handelte. Zur zentralen Aufarbeitung sämtlicher im Bundesgebiet geführten Ermittlungsverfahren übernahmen daher das Fachkommissariat für Staatsschutz von der Polizeiinspektion Osnabrück und die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Sachbearbeitung der Fälle.

Mit Wirkung zum Dezember 2022 wurde dafür eine gemeinsame Ermittlungsgruppe mit dem Namen EG Briefe ins Leben gerufen. Nach umfangreichen Ermittlungen ist es der Osnabrücker Polizei Anfang Oktober dieses Jahres gelungen, den Verfasser der rechtsextremen Drohbriefe aus seiner Anonymität herauszuholen.

Insbesondere nach der Auswertung der Spurenlage und intensiver Vernehmungen der Zeugen geriet eine Person immer wieder in den Fokus. Hier deutete sich schon an, dass ein Tatbezug nach NRW wahrscheinlich ist. Unterstützt durch die "Deutsche Post security" wurden verstärkt die Postverteilwege in die Ermittlungen mit einbezogen. So konnte der Tatverdacht gegen den jetzigen 50-jährigen Beschuldigten aus Hagen (NRW) konkretisiert werden. In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwältin wurde ein Durchsuchungsbeschluss angeregt, beantragt und vom Amtsgericht Osnabrück erlassen. Die Umsetzung erfolgte am 5. Oktober durch die zuständige Ermittlungsgruppe. Unterstützt wurden die Beamten von dem Fachkommissariat Forensik. Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen konnte umfangreiches, sehr belastendes Beweismaterial sichergestellt werden. Aber auch Papierschnipsel und Büromaterialien, die typisch für die Taten waren, wurden von den Ermittlern aufgefunden. Der Tatverdächtige ließ sich daraufhin umfänglich zur Sache ein und gestand alle Taten. Die anschließende Vernehmung dauerte fünf Stunden und umfasst etwa 200 Seiten. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung mit Speichelprobe wurde der Beschuldigte wieder entlassen.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 50-Jährigen Mann mit Wohnsitz in Hagen (NRW). Nach dem aktuellen Ermittlungsstand handelte der Täter allein. Es sind keine rechtsradikalen Anhaltspunkte für seine Taten bekannt, zudem kann eine politische Motivation bislang ausgeschlossen werden. Der Täter ist bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Wie bereits vermutet, liegt die eigentliche Motivation des Täters weit in der Vergangenheit. Im Jahr 2016 gab es zwischen dem Täter und einem der Angehörigen der geschädigten Familie aus Osnabrück einen Konflikt im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Beziehung. Der hier Beschuldigte trug in Folge dessen damals einen finanziellen Schaden mit sich. Es handelt sich somit um eine Beziehungstat in ganz besonderer Weise. Zu diesem Ermittlungserfolg äußert sich die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens wie folgt: "Die unsäglichen Drohschreiben, die mit dem rechtsextremistischen Kürzel NSU 2.0 unterschrieben waren, haben bei den betroffenen Personen, Einrichtungen und Glaubensgemeinschaften in den vergangenen Monaten eine Menge Verunsicherung und Angst geschürt. Zudem sollten die vermeintlichen Verfasser mit den Schreiben ganz gezielt diskreditiert werden. Dieser Spuk ist nun vorbei. Ich freue mich sehr, dass der Polizei Niedersachsen dieser Ermittlungserfolg gelungen ist. Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen deren große Akribie und Ausdauer dafür gesorgt haben, dass man der verdächtigen Person im Rahmen der zentralen Ermittlungsführung habhaft werden konnte." Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nun gegen den Beschuldigten unter dem Gesichtspunkt der üblen Nachrede und Verleumdung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Abschließend findet zu diesem Ermittlungsverfahren auch Polizeipräsident Michael Maßmann deutliche Worte: "Diese Briefe haben großes Leid verursacht. Menschen wurden wegen ihrer Religion und Herkunft bedroht und beleidigt. Als Polizei in einer wehrhaften Demokratie schreiten wir bei einem solchen Verhalten konsequent ein! Es freut mich mitteilen zu können, dass die gründlichen Ermittlungen meiner Kolleginnen und Kollegen und der Staatsanwaltschaft zum Erfolg geführt haben. Wir konnten den Tatverdächtigen ermitteln, der bereits umfassend gestanden hat."


Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Malte Hagspihl
Telefon: 0541 327 1034
E-Mail: malte.hagspihl@polizei.niedersachsen.de

http://www.pd-os.polizei-nds.de

Drohbriefe, Moscheen, polizei osnabrück,   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück
Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer, Ralf Bosse, Polizeipräsident Michael Maßmann, Inspektionsleiter Polizeiinspektion Osnabrück Oliver Voges, Pressesprecherin Polizeiinspektion Osnabrück Kim Junker-Mogalle (v. l. n. r.)

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2023

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