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Dezernat 22
Zimmer 41
Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück
Telefon: 0541 327-1741
Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland
Achtung: Krankheitsbedingt werden die Öffnungszeiten des Apostillenbüros ab dem 19.11.2024 bis auf Weiteres wie folgt geändert: montags: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr dienstags: geschlossen mittwochs: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr donnerstags: geschlossen freitags: geschlossen Vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12. entfällt nachmittags die Sprechzeit!! Hinweis: Aufgrund dessen kann es bei der schriftlichen Bearbeitung zu Verzögerungen kommen! Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis! |
Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.
Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.
Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.
Die Polizeidirektion Osnabrück beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Dazu gehören:
Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden) bis maximal sechs Monate nach Ausstellung, Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen bis maximal drei Monate nach Ausstellung.
Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse (unabhängig vom Alter). Schulzeugnisse müssen jedoch durch die Landesschulbehörde (siehe Ansprechpartner), Hochschulabschlüsse durch die jeweilige Hochschule vorbeglaubigt werden.
Vorbeglaubigungen durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück (WHO-Zertifikate).
Dabei wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Weiter...++ Achtung: aus krankheitsbedingten Gründen bis auf Weiteres geänderte Öffnungszeiten ab dem 19.11.2024 ++
montags: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
dienstags: geschlossen
mittwochs: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags: geschlossen
freitags: geschlossen
Vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12. entfällt nachmittags die Sprechzeit!!
Hinweis:
Aufgrund dessen kann es bei der schriftlichen Bearbeitung zu Verzögerungen kommen!
Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis!