Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland

Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.


Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.

Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

Die Polizeidirektion Osnabrück beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Dazu gehören:

Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden) bis maximal sechs Monate nach Ausstellung, Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen bis maximal drei Monate nach Ausstellung.

Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse (unabhängig vom Alter). Schulzeugnisse müssen jedoch durch die Landesschulbehörde (siehe Ansprechpartner), Hochschulabschlüsse durch die jeweilige Hochschule vorbeglaubigt werden.

Vorbeglaubigungen durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück (WHO-Zertifikate).

Dabei wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.

Weiter...

Ihre/n Ansprechpartner/in erreichen Sie bei der Polizeidirektion Osnabrück

im
Dezernat 22
Zimmer 41
Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück

Telefon: 0541 327-1741

Unsere Öffnungszeiten:

montags: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags: Geschlossen
mittwochs: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags: Geschlossen

Vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23.12. und 30.12. entfällt nachmittags die Sprechzeit!!

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln