Das Team BEG in der Polizeidirektion Osnabrück

Das Team Beratung/Entwicklung/Gesundheit (BEG) unterstützt alle Mitarbeitenden der Polizeidirektion Osnabrück. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Regionaler Beratungsstelle, Gesundheitsmanagement und Betrieblichem Eingliederungsmanagement gewährleistet eine übergreifende Vernetzung und Versorgung, um die psychische und körperliche Gesundheit langfristig zu erhalten.


Die RBS Regionale BeratungsStelle

Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen werden immer wieder mit besonderen Situationen konfrontiert, die einen sorgsamen Umgang mit der eigenen psychischen Gesundheit erfordern. Außergewöhnliche Einsätze wie tödliche Verkehrsunfälle können an die Grenzen der individuellen Belastbarkeit führen. Aber auch konflikthafte Teamprozesse oder private Herausforderungen haben Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit.

Die Regionale Beratungsstelle bietet Mitarbeitenden der Polizeidirektion Osnabrück psychosoziale Unterstützung, präventiv wirksame Fortbildungsangebote und ein bedarfsorientiertes Führungskräftecoaching.

Ein paritätisch besetztes Team aus Polizeivollzugsbeamten/-beamtinnen und (Sozial-)Pädagogen/Pädagoginnen mit Zusatzqualifikationen aus den Bereichen Coaching, Psychologie, Supervision, Seelsorge, Systemische Therapie, EMDR u. v. m. kann diesen Anforderungen kompetent begegnen.

Durch die Verbindung mit den regionalen Leitstellen steht die RBS in akuten Notfällen Tag und Nacht zur Verfügung.

Die Beratungsstelle versteht sich somit als selbstverständliche Dienstleistung für den modernen Polizeiberuf.


Das Gesundheitsmanagement

Das Gesundheitsmanagement zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern und somit die Arbeitsfähigkeit langfristig aufrecht zu erhalten.

Im Sinne einer ganzheitlichen und systematischen Vorgehensweise wird das Gesundheitsmanagement in das Leitbild, die Strategie und die behördlichen Prozesse integriert. Es umfasst dabei unter Mitwirkung der Mitarbeitenden alle Maßnahmen, die sowohl zur Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenzen als auch zur "gesunden" Organisation beitragen.


Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach §167 Abs.2 SGB IX eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der/des Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Die Gesundheit soll geschützt und erhalten bleiben. Demnach ist die Polizeidirektion Osnabrück verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte im Laufe der vergangenen 12 Monate länger als 6 Wochen (42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

Dieses BEM-Angebot wird von einer BEM-Begleiterin des Teams BEG allen berechtigten Mitarbeitern/-innen unterbreitet. Das Verfahren ist freiwillig, selbstbestimmt, vertraulich und unterliegt den Vorschriften des Datenschutzes. Näheres regelt die Dienstvereinbarung der Polizeidirektion zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

  Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2022

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