"KUNO" verhindert Missbrauch von EC-Karten

„KUNO“ verhindert Missbrauch von EC-Karten

Der Schock ist groß, wenn der Diebstahl der eigenen Handtasche oder Geldbörse erkannt wurde. Dennoch ist sofortiges Handeln gefragt, bevor mit dem erlangten Diebesgut noch mehr Schaden angerichtet werden kann. Durch den Einsatz von gestohlenen und abhanden gekommenen Debitkarten (EC-Karten) im Zahlungsverkehr, entstehen jedes Jahr hohe Schäden, dies bestätigt eine Sprecherin der Polizeidirektion Osnabrück: im Jahr 2012 kam es in der Polizeiinspektion (PI) Osnabrück zu 298 Betrugsfällen, in denen eine rechtswidrig erlangte Geldkarte im Zahlungsverkehr eingesetzt wurde. Auch in der PI Emsland/Grafschaft Bentheim kam es zu 157 Fällen. In der Fläche traten entsprechend der Bevölkerungsdichte weniger Fälle auf: in der PI Aurich/Wittmund waren es 34 und in der PI Leer/Emden 41 Fälle. Für das Jahr 2013 ist in der gesamten Polizeidirektion ein rückläufiger Trend zu verzeichnen.

Schutz bietet neben den Sperrdiensten der Kreditinstitute und der Sperr-Rufnummer 116116, das System KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen). KUNO ist ein freiwilliges System von Polizei und Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle zu reduzieren. Die Eintragung der Daten in das System erfolgt durch die Polizei, bei der der Verlust, bzw. der Diebstahl angezeigt wurde, sofern die betroffene Person dem zustimmt. Der Betroffene kann auch selbst über ein Formular im Internet unter Angabe der Bankleitzahl und Kontonummer sowie der von der Polizei ausgehändigten Sperrbestätigungsnummer seine Karte sperren lassen (www.kuno-sperrdienst.de). Die Karte ist dann in den Kassen des Einzelhandels für die Zahlung mit Unterschrift gesperrt, sofern sich der Händler am System KUNO beteiligt.

Auch die europaweite Umstellung auf das SEPA-Verfahren stellt dabei kein Hindernis dar. Für die Nutzung des Systems KUNO werden weiterhin die Bankleitzahl und die Kontonummer der entwendeten Karte benötigt. Beide Nummern sind der IBAN zu entnehmen. Die Deutsche IBAN besteht aus 22 Stellen, davon sind die ersten zwei Stellen der Ländercode, darauf folgend die zweistellige Prüfziffer. Anschließend folgen Bankleitzahl und Kontonummer.

Hinweise der Polizei :

  • EC- und Kreditkarten sollten in verschlossenen Innentaschen der Kleidung verteilt, dicht am Körper getragen werden.
  • Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
  • Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah.
  • Bei Kartenverlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird.
  • Debitkarten (z.B. Girocard, früher auch als Ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 01805-021021 oder die 116 116 (Sperr-Notruf) gesperrt werden. Der Sperrnotruf kann 24 Stunden kostenlos innerhalb Deutschlands genutzt werden. Bei Verlust sollte zudem das kontoführende Institut benachrichtigt werden und Anzeige bei der Polizei erstattet werden, bei Verdacht einer Straftat.
(Diese und weitere Hinweise erhalten Sie auf der Internetseite www.polizei-beratung.de)
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