Opferschutz und Opferhilfe nach dem Erleben einer Straftat


"Die Zeit heilt nicht alle Wunden, sie lehrt nur, mit dem Unbegreiflichen zu leben."

prävention, oliver voges, polizei osnabrück Bildrechte: Polizeiinspektion Osnabrück

Wir als Polizei Osnabrück setzen uns für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Osnabrück ein, um Ihnen ein Gefühl von Sicherheit zu geben.

Zu unserer polizeilichen Arbeit gehört auch, dass wir Opfer von Straftaten bei der Bewältigung möglicher Tatfolgen unterstützen. Oftmals ist nicht sofort klar, dass Betroffene Hilfe benötigen, um das Erlebte zu verarbeiten. Das Merkblatt „Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?“ gibt erste Informationen zu den Rechten und Pflichten Betroffener. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Kontakte von regionalen Hilfsangeboten benötigen, dann scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Fragen Sie im Rahmen der Erstaufnahme, einer polizeilichen Vernehmung oder auch später. Ebenso können Sie sich direkt an die „Ansprechperson polizeilicher Opferschutz“ der Polizei Osnabrück wenden.

Oliver Voges, Leiter Polizeiinspektion Osnabrück

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Erleben einer Straftat kann Personen in eine Situation bringen, auf die sie nicht vorbereitet sind und die schwer zu verarbeiten ist. In den professionellen Opferhilfeeinrichtungen arbeiten ausgebildete Frauen und Männer, die diesen Personen mit Unterstützung, Rat und Hilfe zur Seite stehen können.


Institutionen für Opfer von Straftaten und deren Angehörige in Stadt und Landkreis Osnabrück:



Opferhilfebüro Osnabrück
Goethering 30
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 3153950
E-Mail: poststelleosnabrueck@opferhilfe.niedersachsen.de



Weisser Ring e.V.
Außenstelle Osnabrück
Telefon: 0151 / 117 40 244
E-Mail: osnabrueck@mail.weisser-ring.de



Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen können z. B. bereits bei der polizeilichen Anzeigeerstattung und/oder bei Behördengängen Hilfestellung leisten. Unterstützung erfahren alle, die sich hilfesuchend an die vorgenannten Institutionen wenden - ganz gleich, um welche Straftat es sich handelt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratung durch die Stiftung Opferhilfe oder den Weissen Ring e. V. ist das Vorliegen einer Straftat - unabhängig davon, ob es bereits zur Anzeigenerstattung gekommen ist oder nicht.

Neben der Unterstützung durch Zuhören und seelischen Beistand, können die Beraterinnen und Berater auch bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung Hilfe leisten. Neben der Prozesskostenhilfe gibt es für Opfer von Gewaltstraftaten noch das Opferentschädigungsgesetz (OEG), über das in bestimmten Fällen Gelder beantragt werden können. Auch finanzielle Sofortleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.


Die psychosoziale Prozessbegleitung


Hierbei handelt es sich um eine besonders intensive Form der Unterstützung.

Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter geben ausführliche Informationen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehen. Sie tragen mit ihrer Arbeite dazu bei, dass die Belastungen für Verletzte durch einen Strafprozess minimiert werden. Auch im Alltag leisten sie eine wichtige Hilfestellung bei individuellen Problemlagen.

Psychosoziale Prozessbegleitung beginnt im besten Falle deutlich vor der Hauptverhandlung, im Einzelfall auch schon vor der Anzeigeerstattung und kann - je nach Bedarf - auch nach Beendigung des Strafverfahrens fortgeführt werden.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist keine Psychotherapie!


Eine Übersicht aller ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in Niedersachsen finden Sie auf der Seite des niedersächsischen Justizministeriums unter folgendem Link:

https://justizportal.niedersachsen.de/Prozessbegleitung/psychosoziale-prozessbegleitung-in-niedersachsen-160951.html).



Häusliche Gewalt - Netzwerk Osnabrück gegen Gewalt

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, dann wird nach Prüfung des Sachverhaltes bereits eine Hilfekette in Gang gesetzt. Diese Interventionskette soll gewährleisten, dass Opfern von häuslicher Gewalt schnell und proaktiv geholfen wird.

  Bildrechte: Polizei Osnabrück


Selbstverständlich können Sie die Institutionen der Interventionskette auch ohne vorherige Anzeigeaufnahme durch die Polizei eigeninitiativ kontaktieren und sich Unterstützung holen!

Die Kontaktdaten der Institutionen und weitere Informationen zum Thema "Häusliche Gewalt" finden Sie auf der Homepage www.osnabrueck-gegen-gewalt.de



Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz


Auf der Seite des niedersächsischen Sozialministeriums finden Sie hilfreiche Informationen zu Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz:


https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/wer_schlagt_muss_gehen/-14109.html


Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Osnabrück sind insgesamt drei Amtsgerichte ansässig:

  • Amtsgericht Osnabrück
  • Amtsgericht Bersenbrück
  • Amtsgericht Bad Iburg

Was kann das Gewaltschutzgesetz regeln?


Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

  1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
  2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
  3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
  4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
  5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen.




Ansprechperson für den polizeilichen Opferschutz in der Polizeiinspektion Osnabrück:

Die Ansprechperson für den polizeilichen Opferschutz der Polizeiinspektion Osnabrück, Frau Maike Ahlrichs, kann Betroffene oder auch deren Angehörige dabei unterstützen, individuelle Hilfe zu bekommen.


Eine Beratung im Vorfeld einer Anzeigeerstattung ist für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oftmals schwierig, da diese dem gesetzlichen Strafverfolgungszwang unterliegen. Das heißt, dass die Polizei verpflichtet ist, bei erkennbar strafbarem Verhalten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Daher steht die Weitervermittlung an eine geeignete und professionell arbeitende Institution bei einer Beratung durch die Polizei im Vordergrund.



Beauftragte, Opferschutz, Polizeiinspektion Osnabrück   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück

Ansprechperson für den polizeilichen Opferschutz der Polizeiinspektion Osnabrück

Kriminalhauptkommissarin
Maike Ahlrichs
Kollegienwall 6-8
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 327-2043

E-Mail: praevention@pi-os.polizei.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln