Weitere Informationen (bundesweite und regionale Angebote) finden Sie auf der Homepage Osnabrück gegen Gewalt (Klick auf Bild)
Opferschutz und Opferhilfe
Opferschutz und Opferhilfe sind auch wichtige Bestandteile der polizeilichen Arbeit in unserer Polizeiinspektion Osnabrück. Dazu gehört u.a. die Vermittlung zu den regionalen Beratungs- und Unterstützungsinstitutionen. Die Mitarbeiter/ -innen einiger Beratungsstellen können z.B. bei der polizeilichen Anzeigeerstattung und/ oder bei Behördengängen (z.B. Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht) unterstützen. Des Weiteren bieten einige Institutionen, z.B. die Frauenberatungsstelle Osnabrück oder die Stiftung Opferhilfe (Standort Osnabrück) die psychosoziale Prozessbegleitung an.
In und um Osnabrück existiert ein gutes Netzwerk in den Bereichen Opferschutz und häusliche Gewalt. Zum polizeilichen Opferschutz gehören neben den Opfern von häuslicher Gewalt auch Opfer anderer Gewaltstraftaten, z.B. Raubstraften, Sexualstraften, Opfer von Körperverletzungsdelikten, Geschädigte von Einbruchdiebstählen.
Jede/ -r geht anders mit einer erlebten Situation um, daher gibt es unterschiedliche Institutionen mit verschiedenen Schwerpunkten.
Die Opferschutzbeauftragte der Polizeiinspektion Osnabrück unterstützt die Betroffenen, eine individuell abgestimmte Unterstützung und Hilfe zu bekommen. Der Opferschutz bei der Polizei besteht überwiegend darin, Kontakte zu vermitteln. Beratungen durch die Polizei gestalten sich oftmals schwierig, es sei denn, es geht um allgemeine Fragen zum Ablauf eines Strafverfahrens. Die Polizei unterliegt dem Strafverfolgungszwang, d.h. sie ist verpflichtet, bei erkennbar strafbarem Verhalten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Um Betroffenen möglichst schnell Unterstützung zukommen zu lassen, wenn sie z.B. Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, ist das Netzwerk „Osnabrück gegen Gewalt“ bereits vor mehreren Jahren gegründet worden. Dieses Netzwerk hat eine eigene Homepage, auf der Sie bereits viele Informationen und Verlinkungen finden (s. rechte Spalte).
Durch das 3. Opferrechtsreformgesetz aus 2015 sind die Rechte von Opfern von Straftaten noch einmal gestärkt und erweitert worden. Diese Rechte können Sie dem Merkblatt "Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren" entnehmen. Das aktuelle Merkblatt ist in 24 Sprachen übersetzt worden und auf dieser Seite online abrufbar.
Merkblatt über „Rechte von Verletzten |
Ansprechpartner für den Opferschutz in der Region Osnabrück |
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vietnamesisch | vietnamesisch |
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Opferschutzbeauftragte bei der Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin
Maike Ahlrichs
Kollegienwall 6-8
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 327-2043
- Infovictims
- Stiftung Opferhilfe
- Osnabrück gegen Gewalt
- WEISSER RING e. V.
- AMEOS-Klinikum - posttraumatische Belastungsstörungen
- Netzwerk ProBeweis
- Opferschutz Niedersachsen
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
- Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen
- Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.08.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.03.2022