Schutzhunde

Alle bei der Polizei eingesetzten Diensthunde werden als Schutzhunde ausgebildet. Nach der Ausbildung werden die Hunde eingesetzt, um
  • Straftäter zu verfolgen und bei der Festnahme zu unterstützen,
  • vermisste Personen aufzuspüren,
  • Gegenstände wie Diebesgut, Tatwerkzeuge etc. aufzufinden,
  • Polizeibeamte und andere Personen in sonstigen Einsätzen und bei gewalttätigendemonstrativen Aktionen zu schützen und
  • bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen zu unterstützen.

Bei vielen polizeilichen Maßnahmen, die mit Zwang durchgeführt werden müssen, zeigt allein die Anwesenheit des Schutzhundes oftmals eine enorm entspannende Wirkung.
Neben dem alltäglichen Polizeieinsatz ist ständiges Training erforderlich. Einmal wöchentlich trainieren die Diensthundführer gemeinsam mit ihren Hunden, um allgemeine und spezielle Einsatzlagen zu üben. Ein regelmäßiges, intensives Training ist Voraussetzung, damit der Diensthund als zuverlässiges polizeiliches Einsatzmittel eingesetzt werden kann.
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