Gewinnung von Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten (m/w/d)

Begleitung von Großraum- und Schwertransporten in Niedersachsen


In Deutschland ist eine polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) auf

Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erforderlich, wenn bestimmte Gewichte oder

Fahrzeugabmessungen überschritten werden. Die Polizei führt dann im Rahmen der Begleitung von

GST hoheitliche Maßnahmen der Verkehrsregelung durch. Mit der stetig zunehmenden Anzahl an

begleitungspflichtigen Transporten steigt auch die polizeiliche Belastung durch die Begleitung von

GST.

Im Jahr 2016 wurde in Niedersachsen das Pilotprojekt zur Begleitung von GST durch sogenannte

Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte (HiPo) initiiert. Nach erfolgreicher Pilotierung wurde das Konzept zur fortgesetzten Begleitung von GST durch HiPo entwickelt und mit Wirkung zum 16.07.2018 und zum 27.10.2021 sind durch die Polizeidirektion Osnabrück Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte bestellt worden. Aufgrund eines erhöhten Bedarfes hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) im Land Niedersachsen entschieden, das Konzept im Jahr 2024 erneut für Neubewerber auszuweiten. Dafür werden geeignete und zuverlässige Personen gesucht, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

· Mindestalter 21 Jahre,

· Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,

· Nachweis über ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei einem Begleit- oder Transportunternehmen,

· Zuverlässigkeit und Geeignetheit:

Hierfür ist insbesondere

o ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG, das zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (bzw. ein Nachweis über dessen Beantragung), sowie

o eine eigenhändig unterschriebene Selbstauskunft zu Ermittlungs- oder Strafverfahren oder aktuell anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren (siehe Anlage 2) erforderlich,

· Vorlage einer beglaubigten Kopie der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B,

· Vorlage einer aktuellen Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, maximal zwei Punkte,

· Nachweis über dreijährige praktische Erfahrung bei der Begleitung von GST, z.B. durch Bescheinigung des Arbeitgebers,

· Kopie eines gültigen Berechtigungsausweises zum Führen eines Begleitfahrzeuges (BF) Generation BF3, BF3 plus oder BF4,

· Nachweis eines Angebots über eine Haftpflichtversicherung (Privat- oder Unternehmenshaftpflichtversicherung), die Hilfspolizeibeamtinnen und

-beamte im Rahmen dieser Tätigkeit umfasst, Mindestdeckungssumme: 20.000.000 €

sowie

· eine schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten für die Qualifizierung an der Polizeiakademie Niedersachsen zur Hilfspolizeibeamtin/zum Hilfspolizeibeamten (derzeit in Höhe von 747,00 Euro).

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter Verwendung des Vorblattes (siehe Anlage 1) mit zwei aktuellen Passbildern (mit Datum und Namen auf der Rückseite) und den erbetenen Unterlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen bis zum 29. Januar 2024 (Posteingang bei der Polizeidirektion Osnabrück) an die

Verschlossen; nur durch Dez. 22 zu öffnen!

Polizeidirektion Osnabrück

Dezernat 22, Zentralstelle Hilfspolizei

Heger-Tor-Wall 18

49078 Osnabrück.

Unvollständige und nicht fristgerecht übersandte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

An der Polizeiakademie Niedersachsen steht nur eine begrenzte Zahl an Qualifizierungsplätzen zur Verfügung. Zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten wird nur bestellt, wer einen Qualifizierungsplatz erhält und erfolgreich an der Qualifizierung, d. h. unter Bestehen der Abschlussprüfung, teilnimmt. Für den Fall, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen die Anzahl der begrenzten Qualifizierungsplätze an der Polizeiakademie Niedersachsen übersteigt, ist beabsichtigt, ein Losverfahren für die Zuteilung der Qualifizierungsplätze durchzuführen. Die Qualifizierung zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten an der Polizeiakademie Niedersachsen umfasst einen viertägigen theoretischen Unterricht mit anschließender Lernüberprüfung am fünften Tag. Im Rahmen der Qualifizierung soll den Bewerberinnen und Bewerbern die Rechts- und Handlungssicherheit für die selbstständige Begleitung von GST als Hilfspolizeibeamtin oder -beamter vermittelt werden.

Durch eine Bestellung zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten wird kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen begründet. Die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten sollen ausschließlich die Berechtigung erhalten, im Rahmen der Begleitung von GST polizeiliche Aufgaben zur Regelung des Verkehrs wahrzunehmen. Die Begleitung der GST durch Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte erfolgt dabei grundsätzlich in einem zusätzlichen Begleitfahrzeug (BF3, BF3 plus oder BF4). Die insoweit bestellten Personen bleiben weiterhin bei ihren Begleit- oder Transportunternehmen angestellt. Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung als Hilfspolizeibeamtin oder -beamter unterliegen sie jedoch der Aufsicht der Polizei und sind an deren Weisungen gebunden. Die Bestellung erfolgt befristet und kann jederzeit widerrufen werden, z. B. wenn sachliche oder persönliche Voraussetzungen entfallen.

Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte für die Begleitung von GST stellen eine niedersächsische Übergangslösung bis zum Einsatz der sog. Beliehenen auf der Basis bundesrechtlicher Regelungen dar. Die Bestellung zur Hilfspolizeibeamtin oder zum Hilfspolizeibeamten bewirkt ausdrücklich kein Präjudiz für eine spätere Tätigkeit im Wege der Beleihung.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Drees (Tel: 0541-327 1713) oder Herr Rathke (Tel. 0541-327 1711) zur Verfügung.


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