Bewerbungen mit Realschulabschluss/abgeschlossener Berufsausbildung


Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist ausschließlich nach Erwerb der Fachhochschulreife oder eines gleichwertigen Bildungsstandes möglich. Die Landespolizei bietet Realschülerinnen und – schülern ungeachtet dessen die Möglichkeit, sich für eine Einstellung in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (früher „gehobener Dienst“) des Polizeivollzugs- dienstes zu bewerben.

Der Einstellung voraus geht in diesen Fällen eine Fachoberschulausbildung. Diese besteht während der 11. Klasse im Wesentlichen aus einem Praktikum im Polizeidienst bei der Polizeidirektion Osnabrück. Ergänzend dazu erfolgt der Besuch der Fachoberschule – Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege – an der Fachoberschule in Osnabrück oder in Leer. Die 12. Klasse wird als rein schulisches Jahr vollständig an der Schule absolviert.

Während der Fachoberschulausbildung stehen Sie nicht in einem Beschäftigungs- und Beamtenverhältnis zum Land Niedersachsen, sondern sind Schüler/-in bzw. Praktikant/-in. Ein Entgelt wird während dieser Zeit nicht gezahlt. Allerdings erhalten Sie vor Beginn der Fachoberschulausbildung eine Einstellungszusage, die unter dem Vorbehalt des Erwerbs der Fachhochschulreife steht. Näheres hierzu erfahren Sie unter „Praktikantenverhältnis“.


Wichtiger Hinweis

Sollten Sie bereits den schulischen oder den praktischen Teil der Fachhochschulreife besitzen, können Sie sich für eine einjährige Fachoberschulausbildung bewerben. Sie würden in diesem Fall nur den Ihnen noch fehlenden Teil absolvieren müssen.


Praktikantenverhältnis (nur Fachoberschulausbildung)

Den nach Abschluss des Auswahlverfahrens als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerbern bieten wir ein vertragliches Praktikantenverhältnis an. Gleichzeitig sagen wir Ihnen die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu. Diese Zusage steht unter dem Vorbehalt, dass

- Sie die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung auch zum Zeitpunkt der Einstellung noch
erfüllen (insbesondere die gesundheitliche Eignung!),

- Sie sich während des Praktikums bewähren,

- Sie die 12. Klasse der Fachoberschule mit dem Erwerb der Fachhochschulreife abschließen und

- der Ausbildungsleiter Ihre Gesamtbewährung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Entwicklung bestätigt.


Das Praktikum beginnt am 01.08. jeden Jahres. Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie auf www.polizei-studium.de/voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen finden Sie auf www.polizei-studium.de.


Einstellungsberater, beruf, polizei osnabrück, polizeidirektion osnabrück   Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück

Nadine Kluge-Gornig, Christina Saft und Sarah Gebbiken

Kontakt:

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an:

Nadine Kluge-Gornig: 0541 327-1364
Sarah Gebbiken: 0541 327-1365
Christina Saft: 0541 327-1366

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