Diensthundausbildung

Früh übt sich... Bildrechte: Polizeidirektion Osnabrück
Die Polizei Niedersachsen kauft grundsätzlich anerkannte Gebrauchshundrassen als Diensthunde an.








  • Deutscher Schäferhund
  • Malinois (belgischer Schäferhund)
  • Hollandse Herdershond (holländischer Schäferhund)
  • Riesenschnauzer
  • Bouvier sowie
  • Mischlinge aus diesen Rassen.

Das Ankaufsalter unserer Diensthunde liegt im wesentlichen zwischen 11 und 20 Monaten. Der zu diesem Zeitpunkt noch junge Hund muss selbstbewusst, unbefangen, charakterfest und nervenstark sein, einen ausgeprägten Spiel - und Beutetrieb, Wehrtrieb und neutrales Umweltverhalten zeigen. Nur wenn der Hund ausgeprägte Gebrauchshundeigenschaften besitzt, körperlich gesund, triebstark und schussgleichgültig ist, kann er als Polizeihund ausgebildet werden.

Der Weg vom Junghund zur ersten Diensthundprüfung ist sehr weit. Die Ausbildung erfolgt in der Nasenarbeit, in der Unterordnung und im Schutzdienst. Während eines Grundlehrgangs erhält der Hund sein Basiswissen. Bei den Dienststellen erfährt er während seiner gesamten Dienstzeit, unter dem Eindruck des praktischen Lebens, eine weiterführende Ausbildung.

Nach einer bestandenen Diensthundprüfung darf der Hund polizeilich eingesetzt werden. Diese Diensthundprüfung ist jährlich zu wiederholen. Ein guter Diensthund wird er jedoch erst, wenn er die Grundlagen durch Übungen mit dem/der Hundeführer/-in praxisnah verfestigt und im dienstlichen Einsatz umsetzt.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln